Chauffeurinitiative
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Kabotage
Es reicht nicht, Chauffeure vor Lohndumping zu schützen. Das internationale Transportgewerbe ist flexibel und technisch ist es durchaus machbar,
Transporte innerhalb der Schweiz mit ausländischen Lastwagen durchzuführen. Ausländische Transportunternehmen haben meist tiefere Kosten, sei es
Lohn, Fahrzeugkosten oder staatliche Abgaben. Um eine Ausflaggung ganzer Lastwagenflotten zu verhindern und das Transportgewerbe im Inland zu
schützen, besteht im Landverkehrsabkommen mit der EU ein Kabotageverbot. Für Inlandtransporte wären nur im Inland immatrikulierte Fahrzeuge
zugelassen.
Seit Jahren werden immer wieder verbotenerweise Transporte innerhalb der Schweiz mit ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen durchgeführt.
Abgesehen vom Landverkehrsabkommen mit der EU fehlt eine Schweizerische Gesetzgebung. Es geht einerseits darum, dass der Staat nicht um Abgaben
und Steuern geprellt wird, sondern auch darum, dass keine Wettbewerbsverzerrung durch entsteht. Seit Jahren verlieren einheimische
Transportunternehmen und Chauffeure Aufträge.
Aufgrund eines fehlenden eigenen Kabotagegesetzes kontrollieren unsere Behörden eher wenig und es bestehen bei den Vorschriften einige
Unsicherheiten. Deswegen wird die Vorschrift regelmässig unterlaufen. Die Kabotageregelungen müssen in der Bundesverfassung verankert werden. Für die
Umsetzung braucht es ein detailliertes Gesetz oder eine Verordnung.